Hausarrest und Handyverbot – Worauf ist bei Bestrafung zu achten?

Strafen wie Hausarrest, Handyverbot oder ähnliches sind Klassiker in Erziehungsfragen. Doch sind Strafen in dieser Form überhaupt noch wirksam und worauf ist bei Bestrafungen zu achten?

Historischer Exkurs

Dazu muss man sich erst einmal ein wenig mit dem Wesen der Strafe auseinandersetzen. Über die Geschichte und die Kulturen hinweg sind Strafen entweder, stark vereinfacht gesagt natürlich, entweder direkt mit der Tat verbunden oder auf einer symbolischen Ebene anzusiedeln. 

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Zur Illustration lässt sich dabei etwa an eine Strafe denken, die uns, natürlich völlig zu Recht, als menschenverachtende Grausamkeit vorkommt. Menschen, die gestohlen haben, wurden etwa Hände abgehackt. So barbarisch das klingt und ist, es ist ein Beispiel für die enge Verquickung von Tat und Strafe. Etwas weniger drakonisch ist eine Strafe denkbar, in der jemand geschlagen wird, weil er ebenfalls jemanden geschlagen hat. 

Symbolische Strafen

Zunehmend gelangte man aber dazu, die Strafen im Verborgenen durchzuführen und nicht zuletzt auch auf eine symbolische Ebene zu verlagern. Diebe werden, je nach Schwere ihrer Tat, für bestimmte Zeit ins Gefängnis gesperrt und sogar Mördern wird in den meisten Gesellschaften der Gegenwart „nur“ eine Gefängnisstrafe zugesprochen und nicht das Recht weiterzuleben abgesprochen. 

Gewählte Strafen für Kinder verständlich machen

Diese kleine Abhandlung mag etwas weit hergeholt sein, vor allem im Kontext einer gelungenen und gelingenden Kindererziehung. Dennoch ist es nicht allzu schwer, den in vielen Erziehungskontexten immer noch angewandten Hausarrest für Kinder und Jugendliche als direkt mit Gefängnisstrafen verbundene Strafen zu erkennen. Bemerkenswerterweise sind es bei Kindern aber oft diese Strafen, die für Unverständnis sorgen. Eben weil sie nichts per se mit der „Tat“ zu tun haben. Leichter kann man sich vorstellen, dass Strafen dann funktionieren, wenn sie etwa beim Missbrauch des Elternvertrauens in Sachen Handynutzung mit Handy-Entzug einhergehen. 

# Vertrauen wiederherstellen: Eher ist denkbar, dass ein Vertrauensbruch, etwa durch Lügen, mit der Wiederherstellung des Vertrauens von Seiten des Kindes und/oder der/des Jugendlichen einhergehen sollte. Der/die „Bestrafte“ darf gerne daran arbeiten, das Vertrauen wiederherzustellen, etwa indem verantwortungsvolle Aufgaben im Haushalt in nächster Zeit verlässlich und ohne zu murren erledigt werden. 

# Fehlverhalten zieht Strafe nach sich: Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass „tat-ferne“ Strafen als solche bei Kindern und Jugendlichen nicht funktionieren. Es gilt aber unbedingt, diesen ihre Willkürlichkeit zu nehmen. In gemeinsamen „Sitzungen“ lässt sich besprechen, welches „Vergehen“ mit welcher „Strafe“ geahndet wird. Diesbezüglich darf durchaus Konsens herrschen, wobei die Eltern bei aller Diskursfähigkeit und bei allem Dialog letzten Endes doch die Letztinstanzen in der Fixierung der Vereinbarung sein müssen. 

# Bestrafung mit Lernprozesse verbinden: Eltern sollten jedenfalls das „Wesen“ und die Notwendigkeit von Strafen immer im Hinterkopf haben. Es sollten sich keine Automatismen und Selbstverständlichkeiten einschleichen. Etwa weil es in der eigenen Herkunftsfamilien schon immer bestimmte Strafen für bestimmte Vergehen gab. Es gilt zu diskutieren, Konsens herzustellen, zu erklären und dann doch die Strafe als letztes mögliche Mittel in Erziehungsfragen heranzuziehen. Die einzige Selbstverständlichkeit und zugleich auch wichtige Basis darf und muss dabei natürlich die Gewaltfreiheit sein.

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