Können wir uns vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

Leider haben nicht alle Kinder das große Glück, in einer „funktionierenden“ sicheren Familie aufwachsen zu dürfen.

Wenn man aus einer intakten Familie kommt, wenn die eigenen Kinder das Privileg haben, in Geborgenheit und Liebe aufwachsen zu dürfen, fällt es oft gar nicht so leicht, sich vorzustellen, wie es sich anfühlt, als Kind ohne Familie aufwachsen zu müssen.

Auch ich selbst, die den großen Segen hatte, in eine liebevolle Familie hineingeboren zu werden, habe mir das Ausmaß des Leides und des Schmerzes, das Kinder erleben müssen, wenn sie „allein“ auf dieser Welt sind, nie vorstellen können, bis ich selbst auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit Einblick in diese Materie erhalten durfte.

Was ist Pflegeelternschaft?

Es gibt vielseitige Gründe, warum Kinder nicht in der Herkunftsfamilie aufwachsen können. Diese hier alle anzuführen, würde den Rahmen sprengen. Daher wird im Modell der Pflegeelternschaft so gut es geht versucht, den Kindern ein familiäres Umfeld, Sicherheit und Geborgenheit, zu ermöglichen.

Eines ist sicher: die Aufnahme eines Kindes in die eigene Familie ist eine sehr sinnstiftende, wertvolle Aufgabe für das gesamte Familiensystem, die aber mitunter auch sehr herausfordernd und schwierig sein kann. Unterstützung erhält man durch die Kinder- und Jugendhilfe, die der Familie immer mit deren Ansprechpartnern zur Seite steht.

Können wir uns das vorstellen?

Sobald man sich dafür entschieden hat, wird zu Beginn die persönliche Eignung von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe überprüft. Im Rahmen eines Vorbereitungskurses, werden alle wichtigen Details der Pflegeelternschaft aufgegriffen.

Es besteht die Möglichkeit, mit Fachpersonen Einblick in das ganze System zu erhalten.

Häufig werden auch Verhaltensmuster von Kindern, die in ihren jungen Lebensjahren oft bereits viel Schweres durchmachen mussten, erklärt, Lösungsansätze vorgestellt und Hilfsangebote zur Unterstützung der zukünftigen Pflegefamilie dargestellt.

Zudem gibt es das Angebot, an regelmäßigen Fortbildungen und Austauschgruppen von Pflegefamilien teilzunehmen. Außerdem ist es wichtig, sich mit Gleichgesinnten zu treffen und den Kontakt der Kinder untereinander zu fördern. Denn gerade Pflegekinder fühlen sich oft als Außenseiter, es schmerzt anders zu sein und von Außenstehenden oft unsensibel behandelt und angesprochen zu werden. Daher ist der Kontakt der Kinder aus den verschiedenen Pflegefamilien untereinander häufig sehr wertvoll.

Kriterien

Bevor man sich als Familie entscheidet ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, macht es Sinn,  sich über folgende Punkte Gedanken zu machen.

#1. Gesundheit:

Man sollte als Eltern körperlich in der Lage sein, belastenden Situationen Stand zu halten. Daher wird bei der Anmeldung zur Pflegeelternschaft meist eine Bestätigung eines Arztes eingefordert.

#2. Intaktes soziales Umfeld:

Die Familie soll über ausreichende soziale Kontakte verfügen, um die Eingliederung des Kindes so gut wie möglich gemeinsam gewährleisten zu können.

#3. Stabilität der Familie:

Die aktuelle Familiensituation muss stabil und sicher sein. Die Pflegeeltern selbst müssen psychisch stabil und sicher sein, um mit herausfordernden Situationen umgehen zu können.

Bisherige Lebenskrisen müssen bewältigt sein, um sich den neuen Aufgaben stellen zu können.

Auch wichtig zu wissen:

  • Geeignete Wohnverhältnisse und finanzielle Sicherheiten müssen gegeben sein, um dem Kind die besten Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung anbieten zu können.
  • Es dürfen keine Vorstrafen bestehen.
  • Zur finanziellen Unterstützung erhält die Familie das sogenannte Pflegeelterngeld, zusätzlich zur Familienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld (bei sehr jungen Kindern) und der Sozialversicherung.
  • Der Altersunterschied zwischen den Pflegeeltern und den Pflegekindern muss mindestens 25 Jahre und darf maximal 45 Jahre betragen.

 

Verantwortung

Pflegeeltern übernehmen in allen Belangen die gesetzliche/rechtliche Vertretung des Kindes. In besonders wichtigen Angelegenheiten besteht jedoch die Informationspflicht, gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe.

Die leiblichen Eltern haben neben dem Kontaktrecht weiterhin das Recht, in wichtigen Angelegenheiten, die das Wohl des Kindes betreffen, informiert zu werden.

 

Das waren die sachlichen Informationen zurm Thema Pflegeelternschaft. Wie ich persönlich darüber denke, erfährst du in >>hier.

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